Fangbremsen/Bauaufzüge mit Personenbeförderung.
Fangbremsenthema frühzeitig angehen.
Nach dem nun schon eine große Anzahl von Haupt- und Zwischenprüfungen ausgeführt wurden, kann festgestellt werden das die „Gültigkeit der Fangbremse“ eine andere Bedeutung, als in den vergangenen Jahren, erlangt hat. Mit Gültigkeit ist der Zeitraum gemeint, in dem die Fangbremse gemäß Hersteller genutzt werden kann.
Fast alle Hersteller haben eine Nutzungsdauer bis zur nächsten „Herstellerüberprüfung“ genannt. Meist zwischen 4 und 6 Jahren, danach sollten diese zum Hersteller zur Überprüfung geschickt werden. Meist werden dann Austauschfangbremsen gekauft und eingebaut.
In der früheren Zeit wurde dem bei Sachverständigenprüfungen meist keine Bedeutung beigemessen, heute bedeutet dies meist einen „schweren Mangel“ der den genehmigten Weiterbetrieb untersagt. Das bedeutet Investition in Austauschfangbremse, Lieferzeit, Nachprüfung. Neben zusätzlichen Kosten der Nachprüfung könnte das insbesondere auf der Baustelle durch Verzögerungen zu erheblichem Ärger führen. Daher ist es sinnvoll das Thema frühzeitig anzugehen.