Neue Prüfvorschriften für Bauaufzüge
MEHR PLANUNG UND GENAUIGKEIT GEFORDERT Limburg an der Lahn (ABZ).
Ein Punkt der zur Zeit unter anderem viele Gerüstbauer und auch das Beratungsunternehmen BHV Baulog GmbH aus Limburg an der Lahn beschäftigt. Was bedeutet die Umsetzung der überarbeiteten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Bezug auf Bauaufzüge mit Personentransport innerhalb von Unternehmen.
Seit 1.Juni.2015 ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Näheres hierzu finden Sie unter Abschnitt 2, Aufzugsanlagen der BetrSichV.
Auf vielen Baustellen in Deutschland sind schon Transportbühnen-Betreiber mit dem Nachweis der Prüfung durch eine „Zugelassene Überwachungsstelle“ (ZÜS) überrascht worden. Von Fristsetzung zur Nachprüfung bis zur unmittelbaren Stilllegung reicht die Palette. Frage ist nun, was tun?
Vier wesentliche Punkte kommen hier insbesondere auf den Vermieter zu:
- Welchen Umfang kann eine solche Prüfung haben?
- Welche Auswirkung hat das auf meine Baustelle?
- Wie sieht die wirtschaftlichste Lösung für mich aus?
- Wie steuere ich die Ausführung?
Grundsätzlich zum Prüfumfang gehört sicherlich ob die installierte Anlage den Vorschriften und der Zulassung, also der jeweiligen Baumusterprüfung entspricht. Des weiteren sicherlich der Zustand der Anlage selbst und, unter Umständen, werden die Randbedingungen wie Aufstellgrund, Elektrik und Verankerung mit besonderer Aufmerksamkeit versehen.
Zunächst kann das auf der Baustelle bedeuten das bei Außerbetriebnahme wegen fehlender oder nicht bestandener Prüfung Stilllegung erfolgen kann und damit evtl. Regressforderungen gestellt werden können. Wo liegen denn beispielsweise Mängel die öfter in der Praxis zu sehen sind? Die verwendeten Teile sind nicht konform mit der Baumusterprüfung, die Verankerung am Gerüst ist nicht in der Zulassung enthalten, der Nachweis des Gerüstes zum Durchleiten der Kräfte fehlt, die Befestigung ist mit unzulässigen Kunststoffdübel ausgeführt, Verankerung ist nicht wie in der Baumusterprüfung ausgeführt, Überlastmessvorrichtung funktioniert nicht, und einiges mehr.
Wirtschaftliche Lösungen sind sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich.Beginnend mit der ersten Prüfung die evtl. vom Lieferant einer neuen Maschine angeboten werden kann. Dann die Mitarbeiterqualifikation, habe ich Mitarbeiter die mit ihrem heutigen Wissen beispielsweise TÜV, Dekra oder anderen ZÜS’s eine praktische Prüfung umsetzen können und evtl auftretende Probleme gleich selbst lösen können? Ist es für mich besser gesammelt Prüfungen auf dem Lagerplatz ausführen zu lassen und nur Wiederholungsprüfungen auf langfristigen Baustellen vor Ort ausführe? Wie löse ich das Thema Fangtest mit den Ballastgewichten vor Ort? Wie kann ich die Mehrkosten an meine Kunden weiter geben? Welche Aufbauprobleme hat unser Betrieb und wie stelle ich das ab?
Die Steuerung der Abnahmen und Überwachung der Ausführung ist neben der Ausführungsfestlegung wichtig. Wer organisiert die Abnahmen? Wann lasse ich Abnehmen, immer wenn die Anlagen auf den Lagerplatz kommen oder immer am Ende der Frist? Sind die max. Prüfintervalle ausreichend? Vermeide ich „Papierkram“ und lasse alle Prüfunterlagen in elektronischer Form bei einem ZÜS hinterlegt?
BHV Baulog sieht die Erarbeitung von maßgeschneiderten Konzepten für einzelne Betriebe, insbesondere mit mehreren Anlagen, als sehr sinnvoll an. Unwirtschaftliche Konzepte können den Kostenaufwand leicht einmal verdoppeln. Manchmal ist eine Sicht von außen sehr sinnvoll um alternative Verfahrensweisen in Betracht zu ziehen.