Sachverständigen Prüfungen gemäß BetrSichV 2015
Bauaufzüge mit Personentransport.
Was immer noch für Überraschungen sorgt, sind die geforderten Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Meinung, die „früheren“ Sachkundigen-Prüfungen mindestens einmal im Jahr sind ausreichend, wird in letzter Zeit durch die Praxis schnell geändert
Was immer noch für Überraschungen sorgt, sind die geforderten Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Meinung, die „früheren“ Sachkundigen-Prüfungen mindestens einmal im Jahr sind ausreichend, wird in letzter Zeit durch die Praxis schnell geändert. Auf immer mehr Baustellen wird der Betrieb bei nicht oder nicht mehr „gültiger“ ZÜS-Prüfung untersagt. Da dies, neben dem Sicherheitsaspekt, auf der Baustelle meist mit extra Kosten verbunden ist, sollte das Thema in den Unternehmen schon auf dem „Lagerplatz“ angegangen werden.
Info hierzu gefunden unter “ Die sieben wichtigsten Änderungen für Aufzugsanlagen“ / TÜV Süd
http://www.pressebox.de/pressemitteilung/tuev-sued-ag/Die-7-wichtigsten-Aenderungen-fuer-Aufzugsanlagen/boxid/730058